1.1 Verkäufe und Lieferungen der Gysi AG an Kunden erfolgen ausschliesslich aufgrund nachstehender Bedingungen, sofern nicht schriftlich ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen worden sind.
1.2 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Vertrags- bzw. Geschäftsbedingungen des Kunden, erkennt Gysi AG nicht an, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich anderweitig schriftlich vereinbart.
2.1 Wir bieten den Kunden über den Online-Shop «Swiss Lasercut Center» insbesondere lasergeschnittene Bleche zum Kauf an. Die Angebote richten sich an registrierte gewerbliche Nutzer und private Nutzer.
2.2 Die Angebote von Gysi AG sind freibleibend und unverbindlich. Das gilt insbesondere auch für Preislisten und Prospekte der Gysi AG. Diese enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Telefonische Auskünfte und mündliche Offerten bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung. Offerten, die schriftlich, per Fax oder per E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich.
2.3 Die Angebote im Online-Shop «Swiss Lasercut Center» stellen keine bindenden Vertragsangebote dar. Diese sind lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden für einen entsprechenden Artikel.
2.4 Bestellungen im Online-Shop «Swiss Lasercut Center» können erst nach erfolgreicher Registrierung des Kunden abgegeben werden. Nach erfolgreichem Login kann der Kunde aus dem Warenkorb einen Artikel auswählen und durch Bestätigen des Buttons „Bestellen“ eine Bestellung absenden.
2.5 Verlangt der Kunde Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die in der Offerte nicht enthalten sind, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.
2.6 Eine Offerte ist 10 Tage gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Offerte wird angenommen, indem der Kunde dies schriftlich, per Fax, E-Mail oder mündlich erklärt. Der Kaufvertrag kommt in diesem Fall erst mit dem Versenden der Auftragsbestätigung zustande. Wir bestätigen die Annahme schriftlich oder per E-Mail. Ist ein Auftrag aus technischen oder betriebswirtschaftlichen Gründen nicht ausführbar, kann dieser von der GYSI AG jederzeit storniert werden.
2.8 Die GYSI AG ist berechtigt, die Bestellung innerhalb von 2 Wochen anzunehmen. Einer Annahme kommt es gleich, wenn innerhalb der Frist die Rechnungsstellung erfolgt.
2.9 Inhalt und Umfang der von Gysi AG geschuldeten Leistungen bestimmen sich ausschliesslich nach dem, gemäss diesen Bedingungen, gültig zustande gekommenen Einzelvertrags. Gegenstände, welche in den zum besseren Verständnis in Zeichnungen dargestellt sind, gehören nur zum Lieferumfang, soweit diese auch in der Offerte ausdrücklich aufgeführt sind. Technische Anpassungen und/oder Verbesserungen bleiben ausserdem vorbehalten.
2.10 Die GYSI AG ist berechtigt den Auftrag oder Teile des Auftrags an Dritte zu übertragen. Einer Zustimmung des Kunden bedarf es hierfür nicht.
2.11 Die GYSI AG ist berechtigt, die registrierten Nutzer des Online-Shops «Swiss Lasercut Center» über Updates des Systems durch den Versand von E-Mail-Nachrichten an die hinterlegte E-Mail-Adresse zu informieren.
3.1 Die Bestell-Limite der Kunden kann von der GYSI AG individuell frei gewählt und der Kreditwürdigkeit entsprechend angepasst werden.
4.1 Die Preise (inkl. Mehrwertsteuer, Transport- und Verpackungskosten) werden im Angebot festgelegt und mit der Auftragsbestätigung bestätigt. Offensichtlich falsche Preise (Fehlkalkulation) sind nichtig und können nach Absprache mit dem Kunden neu festgelegt werden.
4.2 Es gelten die vereinbarten Preise. Unsere Preise sind Netto-Preise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4.3 Die Lieferung erfolgt wahlweise gegen Vorkasse oder per Rechnung. Wählt der Kunde die Zahlungsart Vorkasse, so werden wir ihm unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung mitteilen.
4.4 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
4.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ausserdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4.6 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Rechnungen auf elektronischem Weg als digitales Dokument zu erhalten.
5.1 Die Lieferung erfolgt EXW, Gysi AG, Zugerstrasse 30, CH-6340 Baar, Incoterms 2010. Der Abschluss einer Transportversicherung obliegt dem Kunden.
5.2 Die Wahl der Versand und Verpackungsart steht der GYSI AG frei. Die Kosten der Verpackung werden separat abgerechnet. Verpackungsmaterialien sind durch den Kunden zu entsorgen.
5.3 Wir bieten dem Kunden die Möglichkeit, die Ware selbst abzuholen. Diese Option kann der Kunde bereits beim Bestellvorgang auswählen. Der Kunde erhält in diesem Fall eine Mitteilung, sobald seine Ware abholbereit ist. Der Kunde hat die Ware innerhalb von 3 Tagen ab Datum der Fertigstellungsmitteilung abzuholen.
5.4 Bei Selbstabholung geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir die Ware auf unserem Gelände auf einem von uns zu bestimmenden Platz zur Selbstabholung abgestellt haben. Die danach vorzunehmende Verladung auf das vom Käufer bereitzustellende Transportmittel, die Ladungssicherung und alle weiteren für den Abtransport erforderlichen Massnahmen erfolgen auch dann auf eigenes Risiko des Kunden, wenn wir bei der Verladung der Ware behilflich sind.
5.3 Erfolgt bei Mehrwegverpackungen die Rückgabe nicht innerhalb von 3 Monaten in einwandfreiem Zustand fracht- und spesenfrei zurück an die GYSI AG, erfolgt die Berechnung des vollen Verpackungswertes.
5.4 Die Lieferung gilt als erfüllt, sobald Gysi AG die Ware dem Kunden am Erfüllungsort (Lieferwerk Gysi AG) zur Verfügung stellt.
5.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschliesslich etwaiger Mehraufwendungen Schadensersatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
6.1 Können vereinbarte Liefertermine aus Gründen, die nicht von Gysi AG zu vertreten sind, nicht eingehalten werden, behält sich Gysi AG das Recht vor, den Liefertermin angemessen zu verschieben.
6.2 Befindet sich Gysi AG mit der Erbringung einer geschuldeten Leistung in Verzug, so hat der Kunde Gysi AG eine angemessene Nachfrist zu setzen. Bleibt die Erfüllung bis zum Ablauf der Nachfrist aus, so ist der Kunde berechtigt, durch umgehende Mitteilung auf die nachträgliche Erfüllung zu verzichten oder vom Vertrag zurückzutreten.
7.1 Wurde kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart, hat der Kunde Qualität und Quantität der erbrachten Leistungen umgehend nach erfolgter Lieferung zu prüfen und Gysi AG allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb von acht Tagen nach erfolgter Lieferung, gilt die gelieferte Ware als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt.
8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollen Bezahlung im Eigentum von Gysi AG. Gysi AG ist berechtigt, auf Kosten des Kunden die Eintragung des Eigentumsvorbehalts im entsprechenden öffentlichen Register gemäss anwendbaren Gesetzesbestimmungen vorzunehmen.
9.1 Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend den Folgen des Zahlungsverzugs.
9.2 Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug ist Gysi AG berechtigt, für alle ausstehenden Forderungen angemessene Sicherheiten zu verlangen. Zudem ist Gysi AG berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
9.3 Sind Sicherheitsleistungen oder Zahlungen nach Ablauf einer Nachfrist von 10 Tagen noch nicht erbracht, kann Gysi AG, auch wenn die Ware oder ein Teil davon bereits geliefert wurde, vom Vertrag zurücktreten, und Schadensersatz verlangen.
9.4 Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder Gewährleistungsansprüche des Kunden ist ausgeschlossen. Der Kunde darf Gegenansprüche gegenüber Gysi AG nur dann verrechnen, sofern diese von Gysi AG ausdrücklich anerkannt wurden.
9.5 Gysi AG ist berechtigt, trotz lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen gegen den Kunden aus der mit GYSI AG bestehenden Geschäftsbeziehung anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist GYSI AG berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
10.1 Voraussetzung für eine Lieferverpflichtung von GYSI AG ist die Kreditwürdigkeit des Kunden. Erhält GYSI AG nach Vertragsschluss Auskünfte, wonach die Gewährung eines Kredits in Höhe des Auftragsvolumens nicht gesichert ist, ist GYSI AG berechtigt, trotz anderslautender Vereinbarungen, Vorauszahlungen, Sicherheitsleistungen oder Barzahlung zu verlangen.
10.2 GYSI AG ist im Falle negativer Bonitätsauskünfte, welche die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden fraglich erscheinen lassen, berechtigt, bestehende Verträge aus wichtigem Grund zu kündigen. Den der GYSI AG entstandenen Schaden hat der Kunde zu tragen. Dies gilt insbesondere dann, wenn gegen das Vermögen des Kunden Zwangsvollstreckungsmassnahmen durchgeführt, ein Insolvenzverfahren beantragt, oder ein solches eröffnet wurde.
10.3 GYSI AG ist weiter zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, soweit sich der Kunde mit einer seiner Pflichten aus den die Parteien bindenden Vertragsverhältnissen in Verzug befindet und dieser Zustand trotz Mahnung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beseitig wird.
11.1 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die nicht von der Gysi AG zu vertreten sind, z.B. infolge natürlicher Abnutzung, höherer Gewalt, unsachgemässer Behandlung, Nichteinhaltung von Wartungsvorschriften, Eingriffen des Kunden oder von Dritten, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder extremer Umgebungseinflüsse.
11.2 Ist die gelieferte Ware mangelhaft und erhebt der Kunde rechtzeitig Mängelrüge, wird Gysi AG den Mangel wahlweise durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben. Weitere Ansprüche des Kunden sind (im gesetzlich maximal zulässigen Rahmen) ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Minderung oder Wandlung, Schadensersatz, sowie Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.
11.3 Handelsüblich zugelassene und technisch unvermeidbare Abweichungen, Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge.
12.1 An Offerten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die Gysi AG sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden. Spezielle Werkzeuge und Formen bleiben auch bei ganzer oder teilweiser Kostenbeteiligung durch den Kunden im Eigentum der Gysi AG und werden nicht herausgegeben. Sie werden während fünf Jahren nach letztmaligem Gebrauch aufbewahrt.
12.2 Bei nach Kundenzeichnung gefertigten Aufträgen verpflichtet sich der Kunde, Gysi AG gegen allfällige Ansprüche aus Schutzrechten Dritter, schadlos zu halten.
13.1 Ausschliesslicher Gerichtsstand für den Kunden und der Gysi AG ist Zug.
13.2 Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der Gysi AG untersteht dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (CISG).
14.1 Abweichungen von diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur gültig, sofern diese zwischen dem Kunden und der Gysi AG schriftlich vereinbart worden sind.
Baar, September 2022